Jusletter

Die vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts in den Handelsgerichtskantonen

  • Autoren/Autorinnen: Manuela Rapold / Reto Ferrari-Visca
  • Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht, Handelsrecht
  • Zitiervorschlag: Manuela Rapold / Reto Ferrari-Visca, Die vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts in den Handelsgerichtskantonen, in: Jusletter 14. November 2011
Auch nach Inkrafttreten der ZPO am 1. Januar 2011 steht es den Kantonen weiterhin frei, Handelsgerichte einzurichten. Die sachliche Zuständigkeit dieser Fachgerichte ist derzeit indessen u.a. betreffend die vorläufige Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten umstritten. Nachfolgend sollen unter Bezugnahme auf die Regelung in der ZPO, der betreffenden kantonalen Gesetzgebungen sowie unter Berücksichtigung von Lehre und Rechtsprechung die Fälle der ausschliesslichen sachlichen Zuständigkeit der Handelsgerichte für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts aufgezeigt werden.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • II. Regelung gemäss schweizerischer Zivilprozessordnung
  • 1. Allgemeines
  • 2. Geschäftliche Tätigkeit
  • 3. Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht
  • 4. Handelsregistereintrag
  • III. Regelung in den Handelsgerichtskantonen
  • 1. Kanton Aargau
  • 2. Kanton St. Gallen
  • 3. Kanton Zürich
  • 4. Kanton Bern
  • IV. Zwischenergebnis
  • V. Beurteilung der kantonalen Gerichtspraxis und Rechtslage / Prozessökonomie
  • 1. Vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts als vorsorgliche Massnahme
  • 2. Art. 6 ZPO als zwingendes Recht
  • 3. Zuständigkeit des Handelsgericht aufgrund der Prozessökonomie
  • VI. Fazit

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