Jusletter

Klageänderung und Novenrecht im ordentlichen Verfahren

  • Autor/Autorin: Nadine Mayhall
  • Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Nadine Mayhall, Klageänderung und Novenrecht im ordentlichen Verfahren, in: Jusletter 14. November 2011
Der Beitrag geht der Frage nach, welche Vorbringen der Parteien zu einer Klageänderung im Sinne von Art. 227 Abs. 1 ZPO bzw. Art. 230 Abs.1 ZPO führen und somit sowohl im Vorbereitungsverfahren wie auch an der Hauptverhandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Des Weiteren wird auf die Wechselwirkung zwischen Novenrecht und Klageänderung nach Eintritt des in Anwendung der Eventualmaxime festgelegten Zeitpunktes – in der Regel die Hauptverhandlung – hingewiesen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Klagen im ordentlichen Verfahren – statisch oder dynamisch?
  • II. Klageänderung
  • 1. Der Begriff der Klageänderung in der Lehre
  • 1.1 Eingliedriger Streitgegenstand
  • 1.2 Zweigliedriger Streitgegenstand
  • 1.3 Zweigliedriger Streitgegenstand mit einem materiell-rechtlichen Wertungs- und Orientierungseinschlag
  • 2. Klageänderung gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
  • 2.1 Klageidentität
  • 2.2 Einheitlicher Begriff des Streitgegenstandes?
  • 2.3 Mit Bezug auf die Klageänderung insbesondere
  • 3. Die Klageänderung gemäss Art. 227 ZPO / Art. 230 ZPO in den Materialien
  • 4. Würdigung
  • II. Voraussetzungen einer Klageänderung
  • 1. Im Vorbereitungsverfahren (Art. 227 ZPO)
  • 2. Nach Eintritt des durch die Eventualmaxime definierten Zeitpunktes
  • 2.1 Verknüpfung von Klageänderung und Novenrecht
  • 2.2 Voraussetzung einer Klageänderung nach Eintritt des durch die Eventualmaxime definierten Zeitpunktes
  • III. Zusammenfassende Würdigung

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