Jusletter

Parol Evidence Rule – oder warum Verträge nach angelsächsischem Recht so lang sind

  • Autor/Autorin: Urs Egli
  • Rechtsgebiete: Rechtsvergleichung, US-amerikanisches Recht
  • Zitiervorschlag: Urs Egli, Parol Evidence Rule – oder warum Verträge nach angelsächsischem Recht so lang sind, in: Jusletter 27. Februar 2012
Im angelsächsischen Recht gilt die Parol Evidence Rule. Diese Regel beschränkt bei schriftlich abgeschlossenen Verträgen die Einrede, man habe zusätzlich zur schriftlichen Vereinbarung noch weitere Abreden getroffen. Das erschwert die richterliche Vertragsauslegung. Es ist deshalb wichtig, dass schriftliche Verträge ausführlich und vollständig sind. Für Verträge nach angelsächsischem Recht gilt der Grundsatz: Je länger desto besser.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Parol Evidence Rule – eine erste Annäherung
  • 3. Das Beweisverfahren im Common Law
  • 4. Myskina v. Condé Nast Publications
  • 5. Regelungsgehalt der Parol Evidence Rule
  • 6. Vertragsauslegung im Civil und im Common Law
  • 7. Zwang zur Ausführlichkeit im Common Law
  • 8. Entire Agreement-Klauseln
  • 9. Die Bedeutung der Rechtstradition in Vertragsverhandlungen

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