Tinnitus: ein psychisches Leiden?
Gedanken zu BGE 8C_498/2011 vom 3. Mai 2012 aus medizinischer Sicht
Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zur Qualifikation des Tinnitus geändert. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis geht es nicht mehr davon aus, dass Tinnitus ein körperliches Leiden oder zumindest (zwingend) auf eine körperliche Ursache zurückzuführen ist. Zur Beurteilung der Unfallkausalität des Tinnitus wird in der Folge die sog. «Psycho-Praxis» herangezogen. Der Beitrag beleuchtet die Psychiatrisierung eines weiteren medizinischen Leidens aus medizinischer Sicht kritisch.
Inhaltsverzeichnis
- 1. BGE 8C_498/2011 vom 3. Mai 2012
- 1.1. Sachverhalt
- 1.2. Zu klärende Rechtsfragen
- 1.3. Aus den Erwägungen des Bundesgerichtes
- 2. Ein Blick in die medizinische Fachliteratur
- 3. Kritischer Kommentar aus medizinischer Sicht
- 4. Literaturverzeichnis
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare