Jusletter

KVG: Baustelle statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung

Neuste Entwicklung in der Gesetzgebung zum sogenannten Durchschnittskostenvergleich (DKV)

  • Autor/Autorin: Gebhard Eugster
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik
  • Zitiervorschlag: Gebhard Eugster, KVG: Baustelle statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung, in: Jusletter 27. August 2012
Dauerkritik an der Wirtschaftlichkeitskontrolle ambulanter ärztlicher Behandlung durch die Krankenversicherer mit statistischen Methoden löste drei parlamentarische Initiativen aus, was in Art. 56 KVG zu einem neuen Absatz 6 führte. Angestrebt wird eine zwischen Versicherern und Ärzten ausgehandelte optimierte Methode, bei der die Morbidität der Patientenkollektive entscheidend sein soll. Der Beitrag beleuchtet zentrale Aspekte dieses Anliegens. Dabei werden vorab auch das im heutigen Verfahren herrschende Charakteristikum der Waffenungleichheit zum Nachteil der Ärzte und Fehlentwicklungen vergangener Jahre aufgezeigt.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Art. 56 Abs. 6 KVG: Gegenstand: statistische Wirtschaftlichkeitskontrollen
  • III. Der heutige Durchschnittskostenvergleich (DKV) als Sonderrecht der KVers
  • IV. Ein Verfahren unter Dauerkritik
  • V. Art. 56 Abs. 6 KVG: Die Motive und Ziele der politischen Intervention
  • 1. Vermeidung von Risikoselektionen und verdeckten Rationierungen
  • 2. Feinere Filter zur Erfassung der Morbidität der Patientenkollektive
  • VI. Problematische Entwicklungen im bisherigen Prüfverfahren
  • 1. Vergleichsgruppenbildung
  • a) Rigides Abstellen auf den FMH-Facharzttitel
  • b) Kritik aus der Ärzteschaft
  • c) Kritisches zur Gerichtspraxis
  • d) DKV-typische Beweislastverteilung
  • 2. Toleranzzone
  • 3. Praxisbesonderheiten
  • a) Begriff und Funktion
  • b) Beweisproblematik der Praxisbesonderheiten
  • c) Primat der richtigen Vergleichsgruppenbildung
  • 4. Exkurs: Anmerkungen zum Untersuchungsgrundsatz (Art. 89 Abs. 5 KVG)
  • 5. Risiko von automatenhaften Prüfverfahren
  • VII. Art. 56 Abs. 6 KVG: Allgemeines und Verfahrensrechtliches
  • 1. Gesetzestechnisches: Auftragserteilung
  • 2. Alle Leistungserbringer als Normadressaten
  • 3. Gesamtschweizerisch verbindliche Lösung
  • 4. Mitwirkungspflicht für alle Versicherer und Leistungserbringer
  • 5. Umfassendes Prüfungsreglement
  • VIII. Die Berücksichtigung der Morbiditätsfrage im Speziellen
  • 1. Grundlegende Verfahrensänderung erwartet
  • 2. Schwierige Integration von Morbiditätskriterien
  • 3. Zeitpunkt der Berücksichtigung der Morbiditätskriterien
  • IX. Art. 56 Abs. 6 KVG: Mögliche Regelungspunkte einer Prüfungsvereinbarung
  • 1. Auslösung eines Prüfverfahrens
  • 2. Aufklärungs- und Verwarnungspflicht
  • 3. Festlegen der Beweismethode sowie der massgebenden Statistiken und Indices
  • 4. Akteneinsicht und Datenschutz
  • 5. Regeln zur Vergleichsgruppenbildung und -einordnung
  • 6. Bestimmung des Auffälligkeitsindexes
  • 7. Gewährleistung rechtsgleicher Behandlung
  • 8. Rechtssicherheit bezüglich Toleranzindex
  • 9. Erarbeiten von Morbiditätsindikatoren
  • 10. Pflicht zum Einbezug von Morbiditätsindikatoren im konkreten Prüfungsfall
  • 11. Behandlung von geltend gemachten Praxisbesonderheiten
  • 12. Bemessung der Rückforderung
  • 13. Sanktionen im Falle unwirtschaftlich veranlasster Kosten
  • 14. Begründungspflicht der Krankenversicherer
  • 15. Verbesserung der medizinischen Fachkompetenz
  • 16. Spezialisierte paritätische Schlichtungsstelle
  • 17. Weiterentwicklung der Prüfungsvereinbarung

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.