Jusletter

Der definitive Rechtsöffnungstitel als neuer Arrestgrund – ein vollstreckungsrechtlicher Zankapfel

  • Autoren/Autorinnen: Georg Naegeli / Dario Marzorati
  • Rechtsgebiete: LugÜ, SchKG
  • Zitiervorschlag: Georg Naegeli / Dario Marzorati, Der definitive Rechtsöffnungstitel als neuer Arrestgrund – ein vollstreckungsrechtlicher Zankapfel, in: Jusletter 10. September 2012
Mit der Revision des Lugano-Übereinkommens und der Einführung der neuen ZPO wurde der neue Arrestgrund des definitiven Rechtsöffnungstitel i.S.v. Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG eingeführt. Zahlreiche Autoren und Gerichte haben sich bereits – höchst kontrovers – zu dem Thema geäussert, während eine höchstrichterliche Entscheidung noch aussteht. Der Artikel gibt einen Überblick über den Meinungsstand in Lehre und Praxis. Anschliessend beurteilt er die offenen Fragen zum «vollstreckungsrechtlichen Zankapfel», welcher aus rechtlicher Sicht – rechtspolitischer Bedenken zum Trotz – gar keiner sein dürfte.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • II. Übersicht über die Streitfragen in Lehre und Rechtsprechung
  • A. Nicht-LugÜ-Titel als Arrestgrund
  • 1. Kein Arrest für Nicht-LugÜ-Titel?
  • 2. Exequatur von Nicht-LugÜ-Titeln als Voraussetzung für einen Arrest gemäss Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG?
  • a) Übersicht über die in der Lehre vertretenen Meinungen
  • b) Zu den (wenigen) verfügbaren Gerichtsentscheiden
  • 3. Arrest gestützt auf Nicht-LugÜ-Titel als «Ausländerarrest»?
  • B. LugÜ-Titel als Arrestgrund
  • 1. Arrest gemäss Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG für altrechtliche LugÜ-Titel?
  • 2. Ausdrücklicher Exequatur-Antrag als Voraussetzung für die Gewährung eines Arrestes gemäss Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG?
  • 3. Inzidente und summarische Prüfung der Vollstreckbarkeit eines LugÜ-Titels als Alternative bei Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG?
  • III. Beurteilung
  • A. Der Begriff des definitiven Rechtsöffnungstitels umfasst auch Nicht-LugÜ-Entscheide
  • B. Nicht-LugÜ-Entscheide sind auch ohne Exequatur definitive Rechtsöffnungsentscheide gemäss Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG
  • C. Der Ausländerarrest steht für Nicht-LugÜ-Titel nicht zur Verfügung, wenn die zugesprochene Forderung keinen Bezug zur Schweiz aufweist
  • D. Der Arrestgrund von Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG steht auch für altrechtliche LugÜ-Titel zur Verfügung
  • E. Ohne ausdrücklichen Antrag kann im Arrestverfahren über einen neurechtlichen LugÜ-Titel kein Exequatur gewährt werden
  • F. Für altrechtliche LugÜ-Titel kann ein Arrest gestützt auf Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG auch nach inzidenter und summarischer Prüfung der Vollstreckbarkeit erteilt werden
  • IV. Schlussbetrachtung

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