Strafsanktionen gegen natürliche Personen im schweizerischen Kartellgesetz: Wenn das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird
Betrachtungen zur laufenden Gesetzesrevision
Der Beitrag setzt sich kritisch mit der vom Parlament diskutierten Einführung von Strafsanktionen gegen natürliche Personen im Kartellgesetz auseinander. Es wird aufgezeigt, warum das von den Befürwortern vorgebrachte Argument einer sprunghaft erhöhten Abschreckungswirkung ebenso wenig trägt wie der Verweis auf den Erfolg des US-amerikanischen Kartellstrafrechts. Entgegen der politisch opportunen Floskel vom fehlbaren «Manager», wird verdeutlicht, dass der Täterkreis der erwogenen Strafsanktionen auch einfache Mitarbeiter erfasst, wodurch der Verantwortungsabwälzung Vorschub geleistet wird. Vor dem Hintergrund einer noch unausgereiften Praxis in der Anwendung direkter Unternehmenssanktionen wird die Einführung von Strafsanktionen gegen natürliche Personen als verfrüht abgelehnt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Stand des Gesetzgebungsverfahrens
- II. «Lex Schindler»
- III. Nur graduell erhöhte Abschreckungswirkung
- IV. Fehlende Vergleichbarkeit mit US-Kartellstrafrecht
- V. Gefahr der Verantwortungsabwälzung
- VI. Zweifelhafte Vorbildwirkung
- VII. Fazit
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