Jusletter

Grundzüge des kontinentaleuropäischen und des angelsächsischen/angloamerikanischen Strafprozessrechts sowie die grössten Unterschiede dieser Rechtssysteme

  • Autor/Autorin: Karin Flükiger
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, US-amerikanisches Recht, Rechtsvergleichung
  • Zitiervorschlag: Karin Flükiger, Grundzüge des kontinentaleuropäischen und des angelsächsischen/angloamerikanischen Strafprozessrechts sowie die grössten Unterschiede dieser Rechtssysteme, in: Jusletter 24. Juni 2013
Der Beitrag zeigt die Grundzüge des kontinentaleuropäischen Strafprozessrechts sowie der Behördenorganisation mit Schwerpunkt auf die Schweizerische Strafprozessordnung und vergleicht diese mit den Eigenheiten des angelsächsischen sowie angloamerikanischen Strafverfahrensrechts. Dabei wird der Schwerpunkt auf die rechtsvergleichende Analyse des konkreten Ablaufs des Strafverfahrens sowie der Ausgestaltung der behördlichen Kompetenzen gelegt. Abschliessend stellt die Autorin die zentralsten Unterschiede zwischen diesen Rechtssystemen dar.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einführung
  • II. Grundzüge des kontinentaleuropäischen Prozessrechts sowie der Behördenorganisation
  • 1. Prozessrecht
  • 2. Behördenorganisation
  • III. Grundzüge des angelsächsischen/angloamerikanischen Prozessrechts sowie der Behördenorganisation
  • 1. Angelsächsisches Prozessrecht sowie Behördenorganisation
  • 1.1. Prozessrecht
  • 1.2. Behördenorganisation
  • 2. Angloamerikanisches Prozessrecht sowie Behördenorganisation
  • 2.1. Prozessrecht
  • 2.2. Die Behördenorganisation auf Bundesebene
  • 2.3. Die Behördenorganisation in den Bundesstaaten
  • IV. Unterschiede zwischen kontinentalem und angloamerikanischem Prozessrecht
  • 1. Civil Law versus Common Law
  • 2. Inquisitorisches versus Adversatorisches Verfahren
  • 3. Legalitätsprinzip versus Opportunitätsprinzip
  • 4. Berufsrichter versus Laienrichter/Geschworenengericht
  • 5. Fernwirkung von Beweisverboten
  • V. Fazit

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.