Jusletter

Akzessorietät von Gratifikationen: Die jüngsten Entscheide des Bundesgerichts

  • Autor/Autorin: Roger P. Morf
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Roger P. Morf, Akzessorietät von Gratifikationen: Die jüngsten Entscheide des Bundesgerichts, in: Jusletter 9. September 2013
In BGE 139 III 155 präzisierte das Bundesgericht die Rechtsprechung zur Akzessorietät von Gratifikationen. Es hielt fest, dass bei sehr hohen Löhnen (in casu ca. CHF 2 Mio. p.a.) dem Akzessorietätsprinzip keine Bedeutung (mehr) zukommt. Wenig später schützte das Bundesgericht in 4A_721/2012 ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, in dem sich Boni teilweise in einen Lohnbestandteil wandelten. Die Boni waren während vier Jahren rund doppelt so hoch wie der Lohn von CHF 280'000.– p.a. Wenig geklärt bleibt, wie sich Boni in einen Lohnbestandteil wandeln sollen, wenn das Akzessorietätsprinzip (noch) greift und verletzt worden ist.

Inhaltsverzeichnis

  • I. BGE 139 III 155 (Urteil des Bundesgerichts 4A_520/2012 vom 26. Februar 2013)
  • 1. Zusammenfassung des Sachverhalts
  • 2. Prozessgeschichte
  • 3. Analyse
  • 3.1 Bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Abgrenzung zwischen Gratifikation und Lohn sowie dem Akzessorietätsprinzip
  • 3.2 PIP-Anteile des Performance Incentive Bonus als Gratifikation
  • 3.3 Baranteil des Performance Incentive Bonus als Lohnbestandteil
  • 3.4 Präzisierung der Rechtsprechung zum Prinzip der Akzessorietät der Gratifikation
  • 4. Anmerkungen
  • II. Urteil des Bundesgerichts 4A_721/2012 vom 16. Mai 2013
  • 1. Zusammenfassung des Sachverhalts
  • 2. Prozessgeschichte
  • 3. Analyse
  • 3.1 Umfang der Wandlung der Boni in einen Lohnbestandteil gemäss Arbeitsgericht Zürich
  • 3.2 Umfang der Wandlung der Boni in einen Lohnbestandteil gemäss Obergericht des Kantons Zürich
  • 3.3 Bundesgerichtliche Prüfung des Entscheids des Obergerichts des Kantons Zürich
  • 4. Anmerkungen

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