Jusletter

Zum Inkrafttreten des Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitskonferenz (ILO) am 20. August 2013

  • Autor/Autorin: Viola Heutger
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Europarecht und Internationales Recht
  • Zitiervorschlag: Viola Heutger, Zum Inkrafttreten des Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitskonferenz (ILO) am 20. August 2013, in: Jusletter 16. September 2013
Am 20. August 2013 trat das Seearbeitsübereinkommen in Kraft, welches grundlegende Regeln und 68 internationale Arbeitsstandards für Seeleute vereinheitlicht. Das Ziel des Übereinkommens ist es, die Rechte der Seeleute während ihrer Arbeit an Bord und während des Aufenthaltes in den Häfen zu sichern. Für das Inkrafttreten des Seearbeitsübereinkommens waren die Ratifikationen von 30 ILO-Mitgliedstaaten erforderlich, die zusammen über eine Bruttoraumzahl von mindestens 33% der Welthandelstonnage verfügen. Inzwischen haben 45 Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitskonferenz das Übereinkommen ratifiziert.

Inhaltsverzeichnis

  • Die grundlegenden Rechte und Prinzipien
  • Die Struktur des Seearbeitsübereinkommens 2006
  • Ausblick

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