L’audition « en général » par l’autorité réunie en collège, un mal nécessaire ou guérissable ?
Réflexions d’un président de campagne, sans autres prétentions que de susciter la discussion
Der Autor untersucht Art. 447 Abs. 2 ZGB. Gemäss dieser Vorschrift hört die Erwachsenenschutzbehörde die von einer fürsorgerischen Unterbringung betroffene Person in der Regel als Kollegium an. Ausnahmen von der Vorschrift sind aber vorgesehen. (sk)
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