Jusletter

EMRK-widriges Verjährungsrecht! – Die Schweiz muss die Verjährung im Schadensrecht überdenken

  • Autor/Autorin: Frédéric Krauskopf
  • Rechtsgebiete: EMRK, OR allgemeiner Teil, Schaden. Schadenersatz, Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Frédéric Krauskopf, EMRK-widriges Verjährungsrecht! – Die Schweiz muss die Verjährung im Schadensrecht überdenken, in: Jusletter 24. März 2014
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 11. März 2014 in einem Urteil über zwei Individualbeschwerden festgestellt, dass die Verjährungs- und Verwirkungsfristen des Schadensrechts, so wie sie vom Bundesgericht angewendet werden, gegen Art. 6 Ziff. 1 EMRK verstossen. Mit diesem Urteil macht der EGMR einen weiteren Schritt in seiner 2013 eingeläuteten Rechtsprechung zum Verhältnis von Art. 6 Ziff. 1 EMRK zum nationalen Verjährungs- und Verwirkungsrecht und entfacht zugleich die alte Diskussion um die Grenzen seiner Kompetenzen. Für die Schweiz hat das Urteil weitreichende Konsequenzen. Sollte es endgültig werden, drängt sich eine Rechtsprechungsänderung auf.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Der Donnerschlag aus Strassburg
  • II. Sachverhalt und Prozessgeschichte
  • 1. BGE 137 III 16
  • 2. BGE 136 II 187
  • III. Erwägungen und Urteil des EGMR
  • IV. Bemerkungen
  • 1. Angekündigtes Urteil?
  • 2. Konkreter Entscheid, allgemeine Erwägungen
  • 3. Kritik am Gesetzesentwurf vom 29. November 2013
  • V. Und nun was jetzt?

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