Jusletter

Verhältnis des integralen zum spezialgesetzlichen Normanwendungszwangs im Strassenverkehrsrecht

  • Autor/Autorin: Hans Giger
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: Hans Giger, Verhältnis des integralen zum spezialgesetzlichen Normanwendungszwangs im Strassenverkehrsrecht, in: Jusletter 5. Mai 2014
Der Verkehrsteilnehmer ist infolge der überborderden Gesetzgebung einem Labyrinth von Verhaltensmaximen, Regeln und Anweisungen ausgesetzt, die durch ihre Interpretationsbedürftigkeit zur Überforderung führen. So entsteht die Gefahr einer Flucht in die Kasuistik und damit zur Beeinträchtigung der subjektiven Strafzumessungsregeln. Verloren geht dabei aber auch das richtige Verständnis von der ratio legis, die im Schutz der Verkehrssicherheit besteht. In diesem Zusammenhang wird die Fülle des angesammelten Gedankenguts aufgezeigt, indem die rechtlichen Problemzonen im Strassenverkehrsrecht in konzentrierter Form veranschaulicht werden.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • A. Grundsatzüberlegungen
  • B. Bedeutung der Strassenverkehrsordnung
  • C. Folgen des wachsenden Mobilitätsbedürfnisses
  • II. Gesetzgebung
  • A. Entwicklungsbedingte Überlegungen
  • 1. Nationalgebundene Tendenzen
  • 2. Globalisierungstendenzen
  • B. Realität: Normative Überreaktionen
  • C. Tendenz zur normativen Kasuistik
  • 1. Grundsatzüberlegungen zur normativen Ausgangslage
  • 2. Verunsicherungseffekt
  • 3. Ausgleichungsversuche
  • D. Negative Auswirkungen
  • E. Ratio legis
  • 1. Sicherheit im Strassenverkehr
  • 2. Primat des Schutzes der Verkehrssicherheit
  • 3. Verstoss des Gesetzgebers gegen das Vorrangprinzip der Verkehrssicherheit
  • a. Grundsätzliche Überlegungen
  • b. Grenzen der Privilegierung
  • III. Rechtsanwendung
  • A. Grundsatzüberlegungen
  • 1. Normative Ordnung mit Richtliniencharakter als Voraussetzung der richterlichen Entscheidung
  • 2. Normsetzungsbefugnis des Richters
  • B. Spezialgesetzlicher Normanwendungszwang
  • C. Integrale Normanwendungspflicht
  • 1. Strassenverkehrsgesetz als integrierter Teil unserer Rechtsordnung
  • a. Ausgangslage
  • b. Anwendungspflicht allgemeiner Strafrechtsgrundsätze
  • c. Anwendungspflicht der strassenverkehrsrechtsspezifischen Grundsätze
  • D. Realität: Schwergewichtiger Fokus auf die spezialgesetzlich konzentrierte Rechtsanwendung
  • IV. Fazit
  • A. Privilegierung des Fussgängers
  • B. Werkstätte der Praxis
  • Literaturübersicht

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.