Jusletter

Ein institutionelles Dach für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union – Wie weiter?

Ein Überblick über Vor- und Nachteile unterschiedlicher Optionen

  • Autor/Autorin: Joëlle de Sépibus
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht, Bilaterale Abkommen CH-EU
  • Zitiervorschlag: Joëlle de Sépibus, Ein institutionelles Dach für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union – Wie weiter?, in: Jusletter 14. Juli 2014
Die Abwesenheit eines institutionellen Rahmens für die bilateralen Abkommen stellt ein seit langem von der EU bemängeltes Problem dar. Die Forderung nach der Errichtung eines institutionellen Daches entspricht der Einsicht, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zum gemeinsamen Binnenmarkt nur garantiert werden kann, wenn die Schweiz neues EU-Recht innert nützlicher Frist übernimmt und internationale unabhängige Mechanismen die einheitliche Anwendung und Auslegung dieses Rechts garantieren. Die Autorin zeigt die Vor- und Nachteile unterschiedlicher institutioneller Optionen auf und überprüft diese auf ihre politische Machbarkeit.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Ein neuer institutioneller Rahmen für die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU)
  • 1. Die Vorverhandlungen
  • 2. Die Verhandlungsmandate der Schweiz und der EU für ein institutionelles Rahmenabkommen
  • 3. Ein «Andocken» der Schweiz an die Institutionen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • a. Die rechtlichen Grundlagen des EWR
  • b. Die Variante Andocken light
  • c. Die Variante Andocken medium
  • d. Die Variante Andocken heavy
  • e. Allgemeine Vor- und Nachteile eines «Andockens» der Schweiz an die Institutionen des EWR
  • III. Die Grundbausteine eines homogenen Rechtsraumes zwischen der Schweiz und der EU
  • 1. Die dynamische Übernahme von EU-Recht in der EU
  • a. Die dynamische Übernahme von EU-Recht im EWR
  • b. Die Übernahme von EU-Recht in den bestehenden bilateralen Abkommen
  • c. Reformvorschläge für die Übernahme von EU-Recht in den bilateralen Abkommen
  • 2. Die Gewährleistung der homogenen Auslegung von EU-Recht in den bilateralen Abkommen
  • a. Die Gewährleistung der homogenen Auslegung von EU-Recht in der EU und im EWR
  • b. Die Gewährleistung einer möglichst homogenen Auslegung der bestehenden bilateralen Abkommen
  • c. Reformvorschläge zur Verbesserung der homogenen Auslegung der bilateralen Abkommen
  • 3. Die Gewährleistung einer systematischen Überwachung von EU-Recht in den bilateralen Abkommen
  • a. Die Überwachung der Umsetzung von EU-Recht in der EU und im EWR
  • b. Die Überwachung der Umsetzung von EU-Recht in den bilateralen Abkommen
  • c. Reformvorschläge für eine allgemeine Überwachung der Umsetzung von EU-Recht in den bilateralen Abkommen
  • d. Reformvorschläge für eine sektorenbezogene Überwachung der Umsetzung von EU-Recht in den bilateralen Abkommen
  • 4. Die Verankerung eines zwischenstaatlichen Streitbeilegungsmechanismus
  • a. Die zwischenstaatlichen Streitbeilegungsmechanismen in der EU und im EWR
  • b. Reformvorschläge für einen zwischenstaatlichen Streitbeilegungsmechanismus für die bilateralen Abkommen
  • IV. Schlussfolgerungen

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