Ungleiche Korruptionsbekämpfung in der Arzneimittel- und Medizinproduktebranche
Zuwendungen der Industrie an Fachpersonen für die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten werden unterschiedlich behandelt. Bei Arzneimitteln verbietet das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) gewisse Vermarktungsmethoden. Die Vermarktung von Medizinprodukten kennt dagegen keine solche Einschränkung. Diese Ungleichbehandlung ist auch Thema der gegenwärtig im Parlament diskutierten Revision des HMG. Der Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzliche Situation und zeigt auf, weshalb in diesem Punkt eine Gleichbehandlung von Arzneimitteln und Medizinprodukten angebracht erscheint.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Revisionsbedarf erkannt
- 2. Unerklärliche Unterscheidung
- 3. Verpasste Gelegenheit
- 4. Angleichung im Interesse aller
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