Jusletter

Gefährlichkeitsbeurteilung von psychisch kranken Straftätern

Eine Analyse des bestehenden rechtlichen Rahmens und der Praxis der Strafvollzugsbehörden

  • Autoren/Autorinnen: Benjamin F. Brägger / Marc Graf
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil, Strafprozessrecht, Gemeingefährliche Straftaten, Strafen- und Massnahmenvollzug, Geistige und psychische Gesundheit
  • Zitiervorschlag: Benjamin F. Brägger / Marc Graf, Gefährlichkeitsbeurteilung von psychisch kranken Straftätern, in: Jusletter 27. April 2015
Neben den Empfehlungen der sog. Fachkommissionen zur Überprüfung der Gefährlichkeit von Insassen haben psychiatrische Gutachten in der strafgerichtlichen oder vollzugsrechtlichen Beurteilung von Tätern vielfach ein verfahrensentscheidendes Gewicht. Es findet regelmässig eine gesetzeswidrige Verantwortungsdelegation von der Justiz an die Psychiatrie statt. Diese Ausgangslage wird aus juristischer und psychiatrischer Sichtweise aufgearbeitet, indem die Unterschiede zwischen einem Gutachten, einer Risikoanalyse und der Arbeit der Fachkommissionen erläutert und die heute bestehenden Verfahrensmängel in diesen Tätigkeitsbereichen aufgezeigt werden.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Entstehungsgeschichte der Überprüfung von sog. gemeingefährlichen Straftätern
  • II. Verfahren der Überprüfung von sog. gemeingefährlichen Straftätern
  • 1. Besondere Sicherheitsmassnahmen nach Art. 75a StGB
  • 2. Verfahren vor den Fachkommissionen
  • 3. Heutige Situation in den Kantonen
  • 4. Neuere Entwicklungen: Projekt ROS
  • III. Stellenwert des psychiatrischen Gutachtens im Rahmen der strafrechtlichen/vollzugsrechtlichen Gefährlichkeitsbeurteilung
  • 1. Definition des psychiatrischen Gutachtens
  • 2. Gerichtsgenügende Sachverständige
  • 3. Risikobeurteilung und Prognosegutachten
  • 4. Medizinische / forensische Fragestellungen vs. Rechtsfragen
  • 5. Abgrenzung der gutachterlichen Tätigkeit von der Arbeit der Fachkommissionen
  • IV. Kurze Würdigung und Ausblick

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