Jusletter

.swiss – Ein Labeling-Instrument mit Hürden

  • Autor/Autorin: Nicole Beranek Zanon
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Informatik und Recht, Domain-Namen
  • Zitiervorschlag: Nicole Beranek Zanon, .swiss – Ein Labeling-Instrument mit Hürden, in: Jusletter 13. Juli 2015
Am 7. September 2015 erfolgt der Launch der .swiss Domain. Im Gegensatz zu .ch kann .swiss nur registrieren, wer besondere Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt. First come, first served – ein altbewährter Grundsatz im Bereich der Domain-Namen – ist bei .swiss ausgehebelt. Unternehmen tun deshalb gut daran, sich rechtzeitig informieren oder beraten zu lassen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Der lange Weg zu .swiss
  • 2. Vorprüfung
  • 3. Zuteilungsvoraussetzungen
  • 3.1. Allgemeine Zuteilungsvoraussetzungen
  • 3.2. Besondere Zuteilungsvoraussetzungen (Art. 53 VID)
  • 3.3. Zuteilungskategorien
  • 3.4. Berechtigung durch den Gesuchstellenden
  • 3.5. Persönliche Zuteilungsvoraussetzungen des Gesuchstellers
  • 3.6. Gesetzeskonforme Nutzung
  • 3.7. Objektiver Bezug zwischen gesuchstellender Person und der Bezeichnung
  • 3.8. Namenszuteilungsmandate (Art. 56 VID)
  • 3.9. Gesperrte Begriffe
  • 4. Erste Phase – Privilegierte Zuteilung für Kennzeicheninhaber und öffentlich-rechtliche Körperschaften
  • 5. Zuteilungsprozess
  • 5.1. Im Allgemeinen
  • 5.2. Kollisionen verschiedener Kategorien
  • 5.2.1. Marken im TMCH
  • 5.2.2. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Organisationen des öffentlichen Rechts
  • 5.2.3. In der Schweiz geschützte Kennzeichen
  • 5.3. Kollisionen innerhalb einer Kategorie
  • 5.3.1. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Organisationen des öffentlichen Rechts
  • 5.3.2. In der Schweiz geschützte Kennzeichen
  • 5.3.3. Generische Domain-Namen
  • 6. Zweite Phase – Generelle Öffnung (11. Januar 2016)
  • 7. Rechtsmittel
  • 8. Registrierungsgebühren
  • 9. Registrare
  • 10. Fazit

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