Transparenz für juristische Personen in der Geldwäschereibekämpfung (Podcast)
Das Eidgenössische Parlament hat am 12. Dezember 2014 das Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der GAFI verabschiedet. Das Bundesgesetz führt zur umfassendsten Revision des Geldwäschereidispositivs in der Schweiz seit dem Inkrafttreten des Geldwäschereigesetzes 1998 und führt u.a. zu mehr Transparenz bei juristischen Personen. Sie schafft zwar nicht, wie ursprünglich gefordert, die Inhaberaktien ganz ab. Sie lüftet jedoch den Schleier über den Inhaberaktionären und den allenfalls dahinter stehenden wirtschaftlich berechtigten Personen. Im Podcast werden die neuen Regelungen im Obligationenrecht und Geldwäschereigesetz dargestellt und kritisch analysiert.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare