Neue strafrechtliche Risiken für Händler bei Barzahlungen über CHF 100’000
Infolge der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Verschärfungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe sind neu insbesondere auch Händler in den Fokus des Schweizer Anti-Geldwäschereidispositivs geraten. Dadurch entstehen für sie neue Pflichten und Risiken im Zusammenhang mit Bargeldtransaktionen über CHF 100’000. Die Autoren fassen die wesentlichen Neuerungen für Händler zusammen, zeigen einige praktische Umsetzungsansätze auf und weisen auf die wichtigsten strafrechtlichen Risiken hin.
Inhaltsverzeichnis
- I. Umsetzung der GAFI-Empfehlungen
- II. Neuer Fokus auf Händler
- 1. Hintergrund
- 2. Begriff des Händlers
- III. Neue Sorgfalts- und Meldepflichten
- 1. Anwendungsbereich
- 2. Identifizierung der Vertragspartei
- 3. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
- 4. Zusätzliche Abklärung der Hintergründe eines Geschäfts im Verdachtsfall
- 5. Meldepflicht
- 6. Dokumentationspflicht
- 7. Beauftragung einer Revisionsstelle
- IV. Strafrisiken
- V. Risiken im Zusammenhang mit unversteuerten Geldern
- VI. Fazit
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