Fischen in trüben Gewässern – Rechtsstaatlich fragwürdige Gruppenauskünfte an die Niederlande
Im Dezember 2015 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung Bankkundendaten basierend auf einem Gruppenersuchen an die Niederlande geliefert – und damit zum ersten Mal nicht an die USA. Diese Gruppenanfrage erreicht eine neue Dimension und dürfte den Weg für weitere Ersuchen ebnen. Zugleich bietet sich die Gelegenheit, etwas vertiefter über dieses neuartige Amtshilfeinstrument nachzudenken.
Inhaltsverzeichnis
- I. Gruppenersuchen der Niederlande
- II. Fragestellung
- III. Rechtlicher Rahmen bei Gruppenersuchen
- A. Vorbemerkung
- B. OECD-Standard
- 1. Formelle Anforderungen
- 2. Materielle Anforderungen
- C. Schweizerisches Recht
- 1. Formelle Anforderungen
- 2. Materielle Anforderungen
- IV. Abkommen mit den Niederlanden als Grundlage für Gruppenersuchen?
- A. Vorbemerkung: Bedeutung der OECD-Werke bei der Abkommensauslegung
- B. Regelung im OECD-Musterkommentar seit 2012
- C. Rechtliche Grundlagen
- 1. Fehlende abkommensrechtliche Grundlage
- 2. Regelung im Landesrecht
- D. Auffassung des Bundesrats
- E. Lehre
- F. Rechtsprechung
- 1. Bundesgerichtsentscheid vom 5. Juli 2013
- 2. Bedeutung der Rechtsprechung für neue/revidierte Abkommen
- G. Eigene Stellungnahme
- V. Inhaltliche Zulässigkeit des niederländischen Gruppenersuchens?
- A. Inhalt des Gruppenersuchens
- B. Abgrenzung zu unzulässigen fishing expeditions
- 1. Lehre
- 2. Eigene Stellungnahme
- VI. Nachtrag zur Verhältnismässigkeit von Gruppenanfragen
- VII. Fazit
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