Das gerichtliche Verbot als Instrument zur Abwehr ziviler Drohnen
Der sich derzeit abzeichnende Boom der Drohnen leitet eine neue Ära der Luftfahrt ein. Es zeichnet sich aber auch schon ein Konfliktpotenzial mit dem Grundeigentum ab. Stephanie Hrubesch-Millauer und David Bruggisser im Jusletter vom 11. August 2014 sowie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in einem Bericht vom Februar 2016 legen dar, wie aus sachenrechtlicher Sicht unzulässige Überflüge mit den klassischen Instrumenten des Zivilrechts verhindert werden können. Im Beitrag wird aufgezeigt, dass sich als weitere Möglichkeit der zivilrechtlichen Abwehr von Drohnen das gerichtliche Verbot anbietet.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Der Einsatz von Drohnen und seine rechtlichen Rahmenbedingungen
- 1. Zum Begriff der Drohne
- 2. Zunehmende Einsatzmöglichkeiten
- 3. Rechtliche Rahmenbedingungen
- III. Die Abwehr von Verletzungen des Grundeigentums durch Drohneneinsätze
- 1. Verletzungen des Grundeigentums und Abwehrinteressen
- 2. Fehlender strafrechtlicher Schutz
- 3. «Klassische» zivilrechtliche Abwehrinstrumente
- 4. Das gerichtliche Verbot als ergänzendes Instrument
- IV. Zu ausgewählten Einzelaspekten des gerichtlichen Verbots
- 1. Verbotstext
- 2. Publizität
- V. Schluss
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