Jusletter

Politik in der Defensive: Zwischen Vorrang des FZA und dynamischer Rezeption der EuGH-Rechtsprechung

Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichts 2C_716/2014 vom 26. November 2015

  • Autoren/Autorinnen: Andreas Glaser / Arthur Brunner
  • Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht, Europarecht, Bilaterale Abkommen CH-EU
  • Zitiervorschlag: Andreas Glaser / Arthur Brunner, Politik in der Defensive: Zwischen Vorrang des FZA und dynamischer Rezeption der EuGH-Rechtsprechung, in: Jusletter 18. April 2016
Das Bundesgericht hat kürzlich den unbedingten Vorrang des Freizügigkeitsabkommens Schweiz–EU vor dem innerstaatlichen Recht bekräftigt. Zudem erachtet die urteilende II. öffentlich-rechtliche Abteilung über den Wortlaut hinaus für die Auslegung des Abkommens auch die neuere Rechtsprechung des EuGH für massgeblich und vermag in dem in Art. 121a BV enthaltenen Ziel der Zuwanderungsbegrenzung keinen triftigen Grund für ein Abweichen von der Auslegung des EuGH zu erkennen. Die Autoren unterziehen das Urteil einer betont kritischen Analyse und würdigen es vor dem Hintergrund der gegenwärtigen europapolitischen Debatten in der Schweiz.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Routinefall oder schleichender Staatsstreich?
  • II. Die (irrelevante) Frage nach dem Anwendungsvorrang
  • 1. Bekräftigung des Vorrangs des Völkerrechts
  • 2. Keine Normkollision zwischen Art. 121a BV und FZA
  • III. Die Entwicklung der dynamischen Rezeption der EuGH-Rechtsprechung durch das Bundesgericht
  • 1. Progressive Rechtsprechung der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
  • 2. Zurückhaltendere Rechtsprechung der sozialrechtlichen Abteilungen
  • 3. Dogmatisches Begründungsdefizit
  • IV. Bedeutungslosigkeit von Verfassungsnormen im Anwendungsbereich des FZA aufgrund des Vorrangs des Völkerrechts?
  • 1. Unbeachtlichkeit programmatischer Verfassungsnormen für die Auslegung völkerrechtlicher Abkommen?
  • 2. Verfassungsrechtliche Pflicht zur Ausschöpfung völkerrechtlicher Spielräume
  • V. Kritik an der methodischen Vorgehensweise des Bundesgerichts
  • 1. Grenzen der funktionalen Zuständigkeit des Bundesgerichts
  • 2. Koordination der verschiedenen Abteilungen des Bundesgerichts?
  • VI. Rechtspolitische Implikationen
  • 1. Umsetzung von Art. 121a BV
  • 2. Institutionelle Reformen
  • a) Rahmenabkommen
  • b) Selbstbestimmungsinitiative
  • VI. Dissenting opinion: Einen Versuch wert?

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