Jusletter

Zur rechtlichen Tragweite der Bauprodukteverordnung der EU (VO 305/2011) und ihren Implikationen für die Rechtslage in der Schweiz

  • Autoren/Autorinnen: Astrid Epiney / Sian Affolter
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Europarecht, Bilaterale Abkommen CH-EU, Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: Astrid Epiney / Sian Affolter, Zur rechtlichen Tragweite der Bauprodukteverordnung der EU (VO 305/2011) und ihren Implikationen für die Rechtslage in der Schweiz , in: Jusletter 7. November 2016
Der Beitrag untersucht die rechtliche Tragweite der Bauprodukteverordnung der EU, die Bedingungen für die Vermarktung der von ihr erfassten Bauprodukte festlegt. Er befasst sich insbesondere mit der Frage, inwiefern mitgliedstaatliche Regelungen in dem betreffenden Bereich noch zulässig sind, wobei diese Thematik in Bezug auf durch umweltschutzrechtliche Anliegen motivierte Regelungen von besonderer Bedeutung ist. Auf der Grundlage wird anschliessend untersucht, welche Implikationen sich daraus aufgrund des bilateralen Rechts, insbesondere des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, für die Schweiz ergeben.

Inhaltsverzeichnis

  • A. Einleitung
  • B. Zur Tragweite der VO 305/2011 und ihrem Verhältnis zur RL 2009/125
  • I. Zur Grundkonzeption der VO 305/2011
  • II. Zur Reichweite der «Sperrwirkung» der VO 305/2011 und zum mitgliedstaatlichen Gestaltungsspielraum
  • 1. Zur rechtlichen Tragweite der VO 305/2011
  • a. Grundsätze
  • b. Zur VO 305/2011
  • 2. Primärrechtlich vorgesehene «Alleingänge» im harmonisierten Bereich: zu Art. 114 Abs. 4–6 AEUV
  • a. Grundsätze
  • b. Zur Relevanz im Rahmen der VO 305/2011
  • III. Zum Verhältnis der VO 305/2011 zur RL 2009/125 (Ökodesign-Richtlinie)
  • IV. Fazit
  • C. Zu den Implikationen für die Schweiz auf der Grundlage des Bilateralen Rechts
  • I. Zum Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA)
  • II. Zur Tragweite des Art. 1 Abs. 3 BauPG
  • III. Fazit
  • D. Exkurs: Zur Reichweite der Bundeskompetenzen im Hinblick auf die Regelung der Verwendung von Bauprodukten
  • E. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
  • I. Zusammenfassung
  • II. Schlussbetrachtung

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