Jusletter

Der Unterstützungswohnsitz nach ZUG von der Geburt bis Volljährigkeit

Unter Berücksichtigung der Unterhaltsrechtsrevision

  • Autoren/Autorinnen: Ruth Schnyder / Peter Mösch Payot
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Sozialhilferecht, Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Ruth Schnyder / Peter Mösch Payot, Der Unterstützungswohnsitz nach ZUG von der Geburt bis Volljährigkeit, in: Jusletter 14. November 2016
Wonach bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit der Sozialhilfebehörden? Anhand eines Fallbeispiels wird diese Frage im Folgenden für den Fall eines Kindes, das später in eine Sonderschule eintritt, diskutiert: Im Zentrum steht der Unterstützungswohnsitz nach ZUG unter Einbezug der im Rahmen der Unterhaltsrechtsrevision beschlossenen Revision, welche am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Fall Lukas, Sohn von Reto und Gabriela
  • 1. Unterstützungswohnsitz nach der Geburt
  • 2. Unterstützungswohnsitz nach der Trennung bzw. Wegzug nach Obfelden
  • a) Nach geltender Rechtslage
  • b) Nach Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsrevision per 1. Januar 2017
  • 3. Unterstützungswohnsitz nach Eintritt in das Sonderschulinternat
  • 4. Unterstützungswohnsitz nach Wegzug von Gabriela nach Luzern während des Aufenthaltes von Lukas im Sonderschulinternat
  • a) Lukas kommt zur Pflegefamilie
  • b) Lukas wird volljährig
  • II. Schlusswort

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