Jusletter

Einige Ungereimtheiten der Landesverweisung (Art. 66a ff. StGB)

  • Autor/Autorin: Fabienne Germanier
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie
  • Zitiervorschlag: Fabienne Germanier, Einige Ungereimtheiten der Landesverweisung (Art. 66a ff. StGB), in: Jusletter 21. November 2016
Am 1. Oktober 2016 ist die Novelle zur Landesverweisung in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat sie als «(andere) Massnahme» qualifiziert. Bei genauer Betrachtung entsteht jedoch der Eindruck, dass hinter vorgeblich präventiven Motiven repressive Ziele versteckt werden: Zum einen fehlt in den Art. 66a ff. StGB der für Massnahmen erforderliche Zweck, zum anderen liegt die Landesverweisung auch in ihrer konkreten Ausgestaltung näher bei einer Strafe als bei einer Massnahme.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • 1. Systematische Einordnung der Landesverweisung als «andere Massnahme»
  • 2. Eine «Massnahme» ohne Zweck?
  • II. Weitere Ungereimtheiten
  • 1. Eine «Massnahme» mit der Struktur einer Strafe?
  • a. Die obligatorische Landesverweisung
  • b. Die fakultative Landesverweisung
  • 2. Der historische Wille
  • a. Präventive Zielsetzungen der Landesverweisung
  • aa. Negative Generalprävention: Eine «Massnahme» zur Abschreckung der anderen?
  • bb. Negative Spezialprävention – Zweck oder Grund der Landesverweisung?
  • b. Eine «Massnahme» mit repressiver Zielsetzung?
  • 3. Die Ausgestaltung der Landesverweisung
  • a. Erforderlichkeit der Landesverweisung?
  • b. Landesverweisung auch bei bedingter Strafe
  • III. Schlussfolgerung
  • IV. Die praktischen Konsequenzen der Unterscheidung

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