LDFR : deux cas d’acquisition par un non-exploitant (art. 64 al. 1 litt. e et f.)
Der Erwerb von Gebäuden oder landwirtschaftlichen Betrieben setzt grundsätzlich voraus, dass der Käufer Selbstbewirtschafter ist. Art. 64 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) zeigt mehrere Fälle auf, in welchen ein solcher Erwerb erfolgen kann, ohne dass diese Erfordernisse gegeben sind. Dieser Beitrag befasst sich mit zwei von diesen Fällen: Wenn mit dem Erwerb die schutzwürdige Umgebung einer historischen Stätte, Baute oder Anlage oder ein Objekt des Naturschutzes erhalten werden soll (lit. e) und wenn kein Angebot eines Selbstbewirtschafters vorliegt (lit. f). (sts)
Table des matières
- 1. Contexte
- 2. Cinq éléments communs
- 3. L’acquisition permettant la conservation d’un site digne de protection
- a. La protection des monuments
- 4. L’existence d’un monument protégé
- a. La protection d’un site naturel
- 5. L’acquisition faute d’intérêt par un exploitant
- a. L’offre publique
- b. L’absence de demande
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