Jusletter

Der Sozialleistungsmissbrauch (Art. 148a StGB) und die obligatorische Landesverweisung (Art. 66a Abs. 1 StGB) – ein neuer Straftatbestand schafft Probleme

  • Autor/Autorin: Matthias Jenal
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Sozialversicherungsrecht, Sozialhilferecht
  • Zitiervorschlag: Matthias Jenal, Der Sozialleistungsmissbrauch (Art. 148a StGB) und die obligatorische Landesverweisung (Art. 66a Abs. 1 StGB) – ein neuer Straftatbestand schafft Probleme, in: Jusletter 6. März 2017
Der neue Straftatbestand des «Sozialleistungsmissbrauchs» (Art. 148a StGB) ist mit dem Betrug verwandt und wie dieser als Erfolgsdelikt konzipiert. Der Autor zeigt am Verhältnis der beiden Straftatbestände auf, dass der neue Straftatbestand das Schuldprinzip zu verletzen droht. Ferner analysiert der Autor die ins StGB aufgenommene obligatorische Landesverweisung von Ausländern bei einer Verurteilung wegen Sozialleistungsmissbrauchs (Art. 66a Abs. 1 StGB) und zeigt auf, dass diese in einem Spannungsverhältnis zum Verhältnismässigkeitsgrundsatz steht. Den dargestellten Problemen werden jeweils Lösungsansätze gegenübergestellt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Problem 1: Das Verhältnis von Betrug (Art. 146 StGB) und Sozialleistungsmissbrauch (Art. 148a StGB)
  • 2.1. Einführung
  • 2.2. Gemeinsamkeiten zwischen Betrug und Sozialleistungsmissbrauch
  • 2.3. Abgrenzungskriterium «Arglist»
  • 2.4. Die Arglist beim Betrug
  • 2.5. Die vom Sozialleistungsmissbrauch erfassten Fälle und die damit verbundenen Probleme
  • 2.5.1. Vorgesehener Anwendungsbereich des Sozialleistungsmissbrauchs
  • 2.5.2. Das Schuldprinzip
  • 2.5.3. Bestrafung wegen Sozialleistungsmissbrauchs als Verletzung des Schuldprinzips
  • 2.6. Lösungsvorschlag
  • 3. Problem 2: Obligatorische Landesverweisung bei Verurteilung wegen Sozialleistungsmissbrauchs
  • 3.1. Einführung
  • 3.2. Verhältnismässigkeitsgrundsatz
  • 3.3. Die obligatorische Landesverweisung nach Art. 66a Abs. 1 StGB
  • 3.4. Die Ausnahmeregelung von Art. 66a Abs. 2 StGB
  • 3.4.1. Entstehungsgeschichte
  • 3.4.2. Härtefall beziehungsweise partielle Verhältnismässigkeitsprüfung
  • 3.5. Die obligatorische Landesverweisung nach Art. 66a Abs. 1 StGB in Bezug auf den Sozialleistungsmissbrauch und die damit verbundenen Probleme
  • 3.6. Lösungsvorschläge
  • 3.6.1. Extensive Auslegung des «leichten Falles» im Sinne von Art. 148a Abs. 2 StGB
  • 3.6.2. Überwiegendes privates Interesse bei Verurteilung nach Art. 148a Abs. 1 StGB
  • 4. Fazit

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