Erfüllen eine Bundesrats- respektive eine Ministererlaubnis die aktuellen kartellrechtlichen Anforderungen?
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Zusammenschlüssen prüft das Bundeskartellamt nur nach rein wettbewerblichen Gesichtspunkten. Allerdings kennen zahlreiche Rechtsordnungen die Möglichkeit einer politischen Korrektur in Form einer Ausnahmegenehmigung, um volkswirtschaftliche Nachteile unter Aufhebung der Entscheidung der Wettbewerbsbehörde im Einzelfall abwenden zu können. Die jüngst ergangene Ministererlaubnis im Zusammenschlussverfahren Edeka/Kaiser’s Tengelmann und die sich angeschlossene gerichtliche Auseinandersetzung warfen jedoch die Frage nach der verfahrenstechnischen Ausgestaltung des Erlaubnisverfahrens auf. Selbst die Erforderlichkeit der Ministererlaubnis wurde in Frage gestellt. Dieser Aufsatz steigt in diese aktuelle Diskussion mit ein.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Die Ministererlaubnis in Deutschland
- 1. Das Erlaubnisverfahren
- 2. Gerichtliche Überprüfbarkeit der Ministerentscheidung
- III. Die Schweizer Bundesratserlaubnis
- IV. Andere Rechtsordnungen
- V. Ansichten
- VI. Stellungnahme
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