Jusletter

Bauernfängerei: Urteilsunfähige als Opfer von Vorschussbetrug

Anmerkungen zum Nachweis der Arglist der Täter

  • Autoren/Autorinnen: Henriette Haas / Sabrina Wacker / Christoph Ill
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie, Strafrecht
  • Zitiervorschlag: Henriette Haas / Sabrina Wacker / Christoph Ill, Bauernfängerei: Urteilsunfähige als Opfer von Vorschussbetrug, in: Jusletter 9. Oktober 2017
In den nächsten Jahrzehnten dürften die Gerichte vermehrt mit den Belangen von finanziell urteilsunfähigen Personen beschäftigt sein. Viele leben (noch) selbstständig und sind eine leichte Beute für Geschäftemacher. Mit juristischer und werbepsychologischer Fachkenntnis entwerfen diese ein Fangnetz von Lottogewinn- und esoterischen Heilsversprechen gegen Vorschusszahlung. Die unlautere Werbepost richtet sich gezielt an verwirrte oder intelligenzbehinderte Menschen. Im Folgenden zeigen wir auf, wie man durch eine systematische Analyse die Arglist hinter dieser Betrugsmasche nachweisen kann.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Bauernfängerei
  • 1. Vorschuss-Masche und Betrug
  • 2. Was ist Täuschung?
  • 3. Täuschung oder Irrtum der Leser?
  • Fall 1
  • 4. Kombinierte Täuschungen im Vorschussbetrug
  • Fall 2
  • 5. Arglist
  • II. Kriminologie von Wirtschaftsverbrechen
  • III. Viktimologie
  • 1. Arme, Alte und Kranke als Empfänger
  • 2. Urteils- und Handlungsfähigkeit
  • 3. Das subjektive Erleben von Urteilsunfähigen
  • Fall 3
  • 4. Verbreitung von Störungen, die Urteilsunfähigkeit bewirken
  • 5. Das Fangnetz
  • IV. Reverse-Engineering der unlauteren Briefe
  • 1. Regel I: Beizug von Modellen
  • 1.1. Zentrale versus periphere Wahrnehmungs-Route
  • 1.2. Reguläre Werbung als Modell
  • 2. Regel II: Auswertung in formaler Hinsicht
  • 2.1. Grafik von regulären Briefen
  • 2.2. Sprachlich-stilistischer Aufbau von regulären Werbebriefen
  • 3. Regel III: Auswertung der inhaltlichen Struktur
  • 3.1. Inhaltlicher Aufbau von regulären Werbebriefen
  • 3.2. Modalitäten unlauterer Werbung als Modell
  • 4. Regel IV: Aufdecken von Ungereimtheiten in inkriminierten Briefen
  • 5. Regel V: Fehlendes und Überflüssiges
  • Fall 4
  • Fall 5
  • V. Einschätzung der Beweiskraft der Indizienlage
  • VI. Konklusion

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