Le comportement passé du locataire peut-il justifier d’interdire la sous-location à l’avenir ?
In einem Entscheid vom 9. Februar 2017 erachtete es das Mietgericht des Bezirkes Zürich als zulässig, dass ein Vermieter seinem Mieter verbietet, seine Wohnung künftig über eine Buchungsplattform (namentlich Airbnb) unterzuvermieten, nachdem dieser die Wohnung zuvor mehrfach untervermietet und dabei die Bestimmungen über die Untermiete verletzt hatte. Der Autor vertritt die Ansicht, dass ein vollständiges Verbot der Untermiete – ob über eine Buchungsplattform oder nicht – nach geltendem Recht nicht möglich ist. Der Vermieter kann dafür den Mietvertrag kündigen. (as)
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