L’administrateur d’une page fan Facebook – co-responsable du traitement
Commentaire de l’arrêt de la CJUE (Grande Chambre) C-210/16 du 5 juin 2018
Einige Tage nach Inkrafttreten der neuen Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) hat der EuGH die Schlussanträge seines Generalanwalts Yves Bot vom 24. Oktober 2017 betreffend den Begriff des für die Verarbeitung Verantwortlichen bestätigt. Der EuGH erachtet den Administrator einer Fan-Seite auf dem sozialen Netzwerk Facebook gemeinsam mit Facebook selbst als verantwortlich für die Bearbeitung der Besucherdaten auf besagter Fan-Seite. (as)
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