Jusletter

Sterbehilfe (Suizidhilfe) im Straf- und Massnahmenvollzug

Eine Auslegeordnung

  • Autoren/Autorinnen: Thierry Urwyler / Thomas Noll
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie
  • Zitiervorschlag: Thierry Urwyler / Thomas Noll, Sterbehilfe (Suizidhilfe) im Straf- und Massnahmenvollzug, in: Jusletter 10. Dezember 2018
Haben Inhaftierte im Straf- und Massnahmenvollzug ein Recht darauf, mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben zu scheiden? Die Autoren des vorliegenden Beitrags bejahen dies im Grundsatz. Ein generell-abstraktes Verbot für den urteilsfähigen Inhaftierten, intramural sein Leben mit einer Suizidhilfeorganisation zu beenden, hält vor einem verfassungsrechtlichen Hintergrund nicht stand. Allerdings können unterschiedliche öffentliche Interessen mit dem grundrechtlich geschützten Selbstbestimmungsanspruch konkurrieren und u.U. das Selbstbestimmungsrecht (temporär) überwiegen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Der Sterbewunsch des Inhaftierten als reale Grösse des Straf- und Massnahmenvollzugs
  • 3. Suizidhilfe im extramuralen Kontext
  • 3.1. Recht auf Selbstbestimmung
  • 3.2. Zulässigkeit der Suizidhilfe
  • 3.3. Staatliche Fürsorgepflicht: Verhinderung von Affektsuiziden
  • 3.4. Fehlen positiver Leistungspflichten
  • 4. Übertragbarkeit der Prinzipien auf den intramuralen Kontext
  • 4.1. Das Recht auf Selbstbestimmung
  • 4.1.1. Grundsätzliche Geltung
  • 4.1.2. Legitimation von Suizidmotiven in Haft
  • 4.1.2.1. Terminale Krankheit oder unheilbare psychische Störung
  • 4.1.2.2. Haftmüdigkeit
  • 4.2. Legitimation verschiedener Einschränkungsgründe
  • 4.2.1. Staatliche Fürsorgepflicht und die Urteilsfähigkeit des Inhaftierten
  • 4.2.2. Reibung mit Strafzwecken
  • 4.2.2.1. Untergraben des gerechten Schuldausgleichs und der positiven Generalprävention
  • 4.2.2.2. Sperrfristen als Option
  • 4.2.3. Reibungen mit dem geordneten Ablauf des Straf- und Massnahmenvollzugs
  • 5. Integrierende Betrachtung

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