Jusletter

Fernmelderechtlicher Rahmen für Anwendungen des «Internet of Things»

  • Autor/Autorin: Luca Dal Molin
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Informatik und Recht
  • Zitiervorschlag: Luca Dal Molin, Fernmelderechtlicher Rahmen für Anwendungen des «Internet of Things», in: Jusletter 2. Dezember 2019
Das «Internet der Dinge» vernetzt Geräte untereinander, sodass diese miteinander kommunizieren können. Wo mittels funk- oder leitungsgebundener Technologie kommuniziert wird, stellen sich fernmelderechtliche Fragen. Sind IoT-Anbieter Fernmeldedienstanbieter und wenn ja, was bedeutet das für sie? Sind sie verpflichtet, bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs mitzuwirken? Der Autor stellt im vorliegenden Beitrag den fernmelderechtlichen Rahmen für das «Internet der Dinge» dar und analysiert die wesentlichen Auswirkungen auf IoT-Anbieter.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Regelungsgegenstand und Anwendungsbereich des Fernmelde- und Überwachungsrechts
  • 2.1. Fernmeldegesetz und die zugehörigen Verordnungen
  • 2.1.1. Überblick
  • 2.1.2. Erbringen von Fernmeldediensten als Anknüpfungspunkt
  • 2.1.3. Nutzung des Funkfrequenzspektrums als Anknüpfungspunkt
  • 2.1.4. Regulierung von Fernmeldeanlagen
  • 2.2. Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
  • 2.3. Territorialer Geltungsbereich des Fernmelderechts
  • 3. Auswirkungen auf IoT-Anbieter
  • 3.1. Einleitung
  • 3.2. Fernmelderechtliche Qualifikation der involvierten Akteure
  • 3.2.1. Kommunikationsleistungen werden vom Hersteller bereitgestellt
  • 3.2.2. Kommunikationsleistungen werden vom Nutzer beschafft
  • 3.3. Fernmelderechtliche Pflichten der involvierten Akteure
  • 3.3.1. Folgen der Qualifikation als FDA
  • 3.3.2. Sonstige für IoT-Anbieter relevante Auswirkungen des FMG
  • 3.3.3. Permanent Roaming
  • 3.3.4. Überwachungspflichten unter dem BÜPF
  • 3.3.5. Besonderheiten im grenzüberschreitenden Verkehr
  • 4. Revision des FMG
  • 5. Zusammenfassung

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