Jusletter

Auch Dschihadisten haben (Verfahrens-)Rechte

Die Würdigung nachrichtendienstlicher Akten und Informationen in Asylbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • Autor/Autorin: Susanne Bolz
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Susanne Bolz, Auch Dschihadisten haben (Verfahrens-)Rechte, in: Jusletter 15. April 2019
Standardmässig übermittelt das Staatssekretariat für Migration (SEM) Daten von Asylsuchenden an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Entsprechende Empfehlungen des NDB an die Asylbehörden stellen das Bundesverwaltungsgericht vor verfahrensrechtliche Herausforderungen. Abzuwägen ist zwischen der gesetzlichen Verpflichtung des NDB zum Schutz seiner Quellen und dem verfassungsrechtlich verankerten Anspruch der beschwerdeführenden Asylsuchenden auf rechtliches Gehör. Der Beitrag beleuchtet die neuere Praxis der beteiligten Behörden in Hinblick auf die Verwertung massgeblicher Informationen des NDB.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Problemstellung
  • 2. Der rechtliche Rahmen nachrichtendienstlicher Überwachung
  • 3. Quellenschutz gemäss Art. 35 NDG
  • 4. Die Überprüfung von Asylsuchenden durch den NDB
  • 5. Die Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit
  • 6. Geheimhaltung vs. rechtliches Gehör – der Interessenskonflikt
  • 7. Aspekte der Verwertung von Akten und Informationen des NDB in Verwaltungsverfahren
  • 7.1. Das rechtliche Gehör als Verfahrensgrundrecht
  • 7.2. Einsichtnahme in Dokumente des NDB und ihre Verwertung
  • 7.2.1. Das Recht auf Akteneinsicht
  • 7.2.2. Die Verwertung von nicht-klassifizierten Akten des NDB
  • 7.2.3. Die Verwertung von klassifizierten Akten des NDB
  • 7.3. Aktenführung
  • 7.3.1. Die ordentliche Aktenführung und der Untersuchungsgrundsatz
  • 7.3.2. Die «versteckte» Ablage von NDB Dokumenten
  • 8. Fazit und Schlussbemerkung

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