Jusletter

Bekanntgabe von Bankkundendaten an Beauftragte im In- und im Ausland

Zur Zulässigkeit der Auslagerung nach Art. 47 BankG – Gutachten erstattet an die Schweizerische Bankiervereinigung am 14. Februar 2019

  • Autoren/Autorinnen: Michael Isler / Oliver M. Kunz / Thomas S. Müller / Jürg Schneider / David Vasella
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Bankrecht, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Michael Isler / Oliver M. Kunz / Thomas Müller / Jürg Schneider / David Vasella, Bekanntgabe von Bankkundendaten an Beauftragte im In- und im Ausland, in: Jusletter 27. Mai 2019
Die SBVg hat die Autoren gebeten, gutachterlich zu untersuchen, ob eine Bank das Bankkundengeheimnis verletzt, wenn sie einem Empfänger im Ausland im Rahmen einer Auftragsbearbeitung Bankkundendaten (CID) übermittelt. Sie kommen zum Ergebnis, dass der Beizug von Hilfspersonen unter Bekanntgabe von CID zulässig ist, wenn er einem vernünftigen Interesse entspricht, die Hilfsperson der Weisungsbefugnis der Bank untersteht und diese die vereinbarten Leistungen schwergewichtig selbst erbringt. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn der Anbieter im Ausland Zugriff auf CID erhält. Der vorliegende Beitrag enthält das Gutachten der Autoren.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangslage
  • 2. Ergebnisse
  • 3. Grundlagen
  • 3.1. Schutzrichtung des Bankkundengeheimnisses
  • 3.2. Der Geheimnisbegriff von Art. 47 BankG
  • 3.3. Der Begriff der Offenbarung
  • 3.4. Subjektiver Tatbestand
  • 3.5. Strafbarkeit der Tatbegehung im Ausland
  • 4. Zur Zulässigkeit einer Auslagerung von CID an einen Dienstleister
  • 4.1. Zulässigkeit einer Auslagerung an Hilfspersonen
  • 4.2. Zulässigkeit einer Auslagerung ins Ausland
  • 4.3. Ergebnis
  • 5. Sorgfaltsmassstäbe bei der Auslagerung

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