Jusletter

Das Öffentlichkeitsprinzip – und ewig grüsst die Skepsis

Der schleppende Paradigmenwechsel und die Rufe nach der Revision – eine Standortbestimmung anlässlich des Verzichts-Entscheids des Bundesrates vom 15. Mai 2019

  • Autor/Autorin: Sandra Husi-Stämpfli
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsverfahren, Staatsorganisation und Behörden
  • Zitiervorschlag: Sandra Husi-Stämpfli, Das Öffentlichkeitsprinzip – und ewig grüsst die Skepsis, in: Jusletter 27. Mai 2019
Der Bundesrat hat am 15. Mai 2019 beschlossen, auf die Revision des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) zu verzichten und vorerst keine weiteren Ausnahmen vom Anwendungsbereich in das BGÖ aufzunehmen. Dieser Beschluss kann unterschiedlich interpretiert werden: Als Statement für eine transparente Verwaltung oder als Versäumnis, insbesondere sicherheitsrelevante Kontrollberichte besser zu schützen. In jedem Fall reiht sich dieser Entscheid in die lange Geschichte der Diskussionen um das Öffentlichkeitsprinzip ein. Die Autorin beleuchtet diese und analysiert die Kritik sowie die gefundenen Lösungen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Das Öffentlichkeitsprinzip: Was lange währt…ist immer noch nicht gut
  • 1. Grundrechtliche Einordnung – erste Spannungen
  • 2. Entstehungsgeschichte – eine langwierige Angelegenheit
  • 2.1. 1982–2006: Gut Ding will Weile haben…?
  • 2.2. Evaluationen
  • 3. Revisionsauftrag und parallele Entwicklungen
  • II. Ängste, legislative und prozessuale Herausforderungen – und mehr oder weniger kreative Lösungen
  • 1. Die Grundsatzdiskussion
  • 2. Die Angst um sicherheitsrelevante Berichte von Aufsichtsbehörden
  • 2.1. Das Anliegen
  • 2.2. Möglicher Lösungsansatz: Erweiterung des Ausnahmekatalogs (Art. 7 BGÖ) oder Einschränkung des Geltungsbereichs (Art. 8 BGÖ)
  • 2.3. Gewählte Lösung: Spezialgesetzliche Regelungen bei Bedarf
  • 3. Anonyme Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller – prozessuale Herausforderung oder Stellvertreter-Problem?
  • 3.1. Das Anliegen
  • 3.2. Möglicher Lösungsansatz: Flexible Anpassung der Abläufe im Rahmen der bestehenden Regelungen
  • 4. Schlichtungsverfahren beim EDÖB – Spannungsverhältnis Ordnungsfrist und Mediationszweck
  • 4.1. Das Anliegen
  • 4.2. Innovativer Lösungsansatz: Anpassung des Verfahrens an die veränderten Bedürfnisse der Parteien
  • III. Der Entscheid des Bundesrates – Würdigung

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