Jusletter

«Kaufen Sie ein Produkt und machen Sie beim Wettbewerb mit!»

Eine Anleitung für Veranstalter von Verkaufsförderungsspielen nach dem neuen Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017 (BGS; SR 935.51)

  • Autor/Autorin: Christine Leuch
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Konsumentenrecht, Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Christine Leuch, «Kaufen Sie ein Produkt und machen Sie beim Wettbewerb mit!», in: Jusletter 12. August 2019
Produkteanbieter und Dienstleistungserbringer verknüpfen die Teilnahme an Wettbewerben häufig mit dem Kauf eines Produkts oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Damit wird das «Verkaufsförderungsspiel» zum «Geldspiel» im Sinne des BGS und unterliegt dessen strengen Vorschriften. Im Vergleich zu herkömmlichen Geldspielen bergen solche Promotionen jedoch keine Gefahren für die Teilnehmer. Zu Recht enthält das BGS daher Ausnahmetatbestände, die solche Geldspiele vom Anwendungsbereich des BGS ausnehmen. Aufgrund verschiedener Änderungen der Vorlage in der parlamentarischen Beratung entstand aus den Ausnahmen jedoch ein Flickwerk unbestimmter Rechtsbegriffe. Der Artikel enthält eine Anleitung zu deren Anwendung.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Hintergrund
  • 3. Anwendbarkeit des BGS auf Verkaufsförderungsspiele
  • 3.1. Gewinnspiele, an denen ausschliesslich gratis teilgenommen werden kann
  • 3.2. Verkaufsförderungsspiele in Form von Lotterien
  • 3.3. Verkaufsförderungsspiele in Form von Geschicklichkeitsspielen
  • 4. Die Ausnahmetatbestände des BGS
  • 4.1. Die Detailhandelsausnahme
  • 4.1.1. Verkaufsförderung
  • 4.1.2. Das Erfordernis der Kurzzeitigkeit
  • 4.1.3. Die Gefahr des exzessiven Geldspiels
  • 4.1.4. Ausschliessliche Teilnahme über den Kauf von Waren und Dienstleistungen zu höchstens marktkonformen Preisen
  • 4.2. Die Ausnahme für Medienunternehmen
  • 4.2.1. Medienunternehmen
  • 4.2.2. Durchführung durch ein Medienunternehmen
  • 4.2.3. Verkaufsförderung
  • 4.2.4. Kurzzeitigkeit und Gefahr des exzessiven Geldspiels
  • 4.2.5. Gratisteilnahme zu den gleich guten Zugangs- und Teilnahmebedingungen wie bei Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
  • 5. Verrechnungssteuerfolgen für Veranstalter
  • 5.1. Ungleiche Steuerfolgen bei «hybriden Verkaufsförderungsspielen»
  • 5.2. Keine Verrechnungssteuerfolge bei Verkaufsförderungsspielen, an welchen ausschliesslich gratis teilgenommen werden kann
  • 6. Exkurs: Anwendbarkeit UWG
  • 7. Fazit

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