Jusletter

Schutz urteilsunfähiger Personen bei Gentests

Unter besonderer Berücksichtigung der Strafbestimmungen nach nGUMG

  • Autoren/Autorinnen: Fabian Teichmann / Madeleine Camprubi
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Fabian Teichmann / Madeleine Camprubi, Schutz urteilsunfähiger Personen bei Gentests, in: Jusletter 2. September 2019
Urteilsunfähige sind im Bereich von Gentests besonders schutzbedürftig. Das totalrevidierte GUMG, das 2021 in Kraft treten wird, behebt verschiedene Schutzdefizite des geltenden GUMG und führt namentlich neue Straftatbestände zur Sicherstellung der Grenzen von Gentests an Urteilsunfähigen ein. Das dürfte eine starke Signalwirkung haben. Es fragt sich allerdings, ob und inwiefern das neue GUMG der Bekämpfung von missbräuchlichen Gentests auch in praktischer Hinsicht dienen und insbesondere dem Problem von Internetangeboten aus dem Ausland Herr werden kann.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • 1. Besondere Schutzpflichten der Gesellschaft gegenüber urteilsunfähigen Personen
  • 2. Hoher Schutzbedarf im Bereich genetischer Untersuchungen
  • II. Schutzdefizite des GUMG
  • 1. Geregelte Bereiche
  • 2. Schwache bis fehlende Kontrollmittel ausserhalb des medizinischen Bereichs
  • 3. Schutzdefizite bei der Erstellung von DNA-Profilen zur Abklärung der Abstammung
  • III. Überblick über die Totalrevision des GUMG
  • IV. Rechtsstellung Urteilsunfähiger nach dem nGUMG
  • 1. Zulässigkeit von Gentests an Urteilsunfähigen
  • 1.1. Notwendigkeit für die Gesundheit oder zur Abklärung einer schweren Erbkrankheit in der Familie
  • 1.2. Umfassender Einbezug der urteilsunfähigen Person
  • 1.3. Erweiterung der Zulässigkeit im Interesse der Familienplanung oder zwecks Transplantation
  • 2. Überschussinformationen
  • 3. Recht auf Wissen oder Nichtwissen
  • 4. Mitteilung an Nahestehende
  • 5. Einschränkungen der Publikumswerbung
  • 6. Erstellung von DNA-Profilen zur Abklärung der Abstammung
  • V. Neue Strafbestimmungen nach nGUMG zum Schutz Urteilsunfähiger
  • 1. Allgemeines
  • 2. Missbräuchliche Gentests an Urteilsunfähigen (Art. 56 Abs. 1 lit. c nGUMG)
  • 2.1. Straftatbestand
  • 3. Abgrenzung und Konkurrenzfragen
  • 4. Vor- und Nachteile
  • 4.1. Im aussenmedizinischen Bereich
  • 4.2. p;Im medizinischen Bereich
  • 5. Verbotene Abgabe von Gentests zur Eigenanwendung (Art. 56 Abs. 2 lit. c nGUMG)
  • 5.1. Straftatbestand
  • 5.2. Abgrenzungen und Konkurrenzfragen
  • 5.3. Umsetzungsgrenzen bei ausländischen Anbietern
  • 6. Missbräuchliche Publikumswerbung (Art. 57 lit. a nGUMG)
  • VI. Konklusion

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