DCC-Urteil reduced
Wesentliche Erwägungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen DCC
In seinem Urteil B-831/2011 vom 18. Dezember 2018 setzt sich das Bundesverwaltungsgericht auf über 500 Seiten mit zahlreichen formellen und materiellen Fragen des Kartellrechts auseinander, welche in diesem Beitrag zusammenfassend dargestellt werden. In materieller Hinsicht ist die Kernaussage des Bundesverwaltungsgerichts, dass es sich beim Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG um ein Gefährdungsdelikt handelt, so dass keine verifizierbaren tatsächlichen Wirkungen auf dem Markt eingetreten sein müssen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Sachverhalt
- III. Executive Summary
- 1. Ergebnis
- 2. Wesentliche Erwägungen
- IV. Die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelnen
- 3. Formelle Fragen
- a) Persönlicher Anwendungsbereich
- b) Sachlicher Anwendungsbereich
- c) Rechtmässigkeit des vorinstanzlichen Verfahrens
- 4. Materielle Fragen
- a) Relevanter Markt (E. 229 ff.)
- b) Marktstellung (E. 398 ff.)
- c) Unzulässige Verhaltensweise (E. 509 ff.)
- d) Verweigerung von Geschäftsbeziehungen (E. 775 ff.)
- 1. Marktbeherrschende Stellung und massgebliche Märkte
- 2. Geschäftsbeziehung
- 3. Verlangen auf Eingehung einer Geschäftsbeziehung
- 4. Ablehnungshandlung
- 5. Immaterialgüterrechtliche Rechtsposition
- 6. Unerlässlichkeit
- 7. Produktneuheit
- 8. Besonderheiten des Einzelfalles
- 9. Wettbewerbsverfälschung
- 10. Entgeltregelung
- 11. Sachliche Rechtfertigungsgründe
- e) Koppelung (E. 1251 ff.)
- f) Sanktionierung (E. 1426 ff.)
- g) Lange Verfahrensdauer (E. 1637 ff.)
- h) Verjährung (E. 1660 ff.)
- V. Schlussbemerkungen
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