Jusletter

Aktuelle Entwicklungen bei der Bekämpfung der Geldwäscherei

Teil I: Änderungen 2019

  • Autor/Autorin: Michael Kunz
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Kapitalmarktrecht, Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • DOI: 10.38023/cc1739c8-d22d-4870-a558-cb9828fef519
  • Zitiervorschlag: Michael Kunz, Aktuelle Entwicklungen bei der Bekämpfung der Geldwäscherei, in: Jusletter 13. Januar 2020
Das Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung in der Schweiz steht in den kommenden Jahren vor seinem grössten Um- und Ausbau. Zusätzlich zu den bisherigen zwölf (!) Revisionen des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG) seit 2006 – knapp eine Änderung pro Jahr – werden in den nächsten Jahren mindestens drei weitere Änderungen erfolgen. Hinzu kommen als Folge dieser Entwicklung zahllose Änderungen in anderen Bundesgesetzen und nachgelagerten Regularien, welche direkt oder indirekt mit der Geldwäschereiprävention verknüpft sind.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Ausgangslage
  • 2.1. Medienwirksame Fälle von Korruption und Geldwäscherei
  • 2.2. Umbau der Aufsicht über die Vermögensverwalter und Wegfall des DUFI-Status
  • 2.3. Länderexamen des Global Forums und Umsetzung der Empfehlungen
  • 2.4. Verstärkung des Kampfs gegen Terrorismus
  • 2.5. Länderexamen der GAFI und Umsetzung der Empfehlungen
  • 3. Neue Finanzintermediäre im Bankengesetz
  • 4. Neuer Finanzintermediär und neue Aufsichtsbehörde durch das neue Geldspielgesetz
  • 5. Umsetzung Fintech-Bewilligung in der Geldwäschereiverordnung-FINMA
  • 6. Umsetzung Global-Forum-Empfehlungen
  • 6.1. Einleitung
  • 6.2. Anleitung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen
  • 6.3. Änderungen im Obligationenrecht
  • 6.3.1. Einschränkung der Zulässigkeit von Inhaberaktien
  • 6.3.2. Aufhebung der Pflicht zur Meldung des Erwerbs von Inhaberaktien
  • 6.3.3. Ergänzung der Pflicht zur Meldung der an Aktien oder an Stammanteilen einer GmbH wirtschaftlich berechtigten Person
  • 6.3.3.1. Ausweitung der Meldepflicht bei der Zielgesellschaft
  • 6.3.3.2. Präzisierung der Meldepflicht bei mehrstufigen Beteiligungsstrukturen
  • 6.3.3.3. Einschränkung der Meldepflicht bei Börsenkotierung und bei Bucheffekten
  • 6.3.3.4. Änderungen im Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Person
  • 6.3.4. Ergänzungen zur Regelung bei Mängeln in der Organisation der Aktiengesellschaft
  • 6.3.5. Ergänzung der Pflicht zur Meldung der an Stammanteilen einer GmbH wirtschaftlich berechtigten Person
  • 6.3.6. Übergangsbestimmungen zur Abschaffung der Inhaberaktien
  • 6.3.6.1. Neue Inhaberaktien seit 1. November 2019 nur noch als Bucheffekten
  • 6.3.6.2. Meldung der Ausnahmefälle beim Handelsregisteramt
  • 6.3.6.3. Gesellschaften ohne börsenkotierte Beteiligungspapiere mit nicht als Bucheffekten ausgestalteten Inhaberaktien
  • 6.3.6.3.1. Automatische Umwandlung von Inhaberaktien in Namenaktien
  • 6.3.6.3.2. Anpassung der Statuten und Eintragung ins Handelsregister
  • 6.3.6.3.3. Aktualisierung des Aktienbuchs und Suspendierung von Rechten
  • 6.3.6.3.4. Nachholen der Meldung
  • 6.3.6.3.5. Endgültiger Verlust der Aktionärseigenschaft
  • 6.3.7. Inkrafttreten der Änderungen zu den Meldepflichten
  • 6.4. Neue Strafbestimmungen
  • 6.4.1. Im zweiten Anlauf
  • 6.4.2. Verletzung der Pflichten zur Meldung der an Aktien oder Stammanteilen wirtschaftlich berechtigten Person
  • 6.4.3. Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Pflichten zur Führung von Verzeichnissen
  • 7. Schlussbemerkungen

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.