Jusletter

Übersicht über die Teilrevision der Zivilprozessordnung

  • Autor/Autorin: Renato Bucher
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
  • DOI: 10.38023/2c8ac8a1-83f4-4986-888c-f6ddb70edbb7
  • Zitiervorschlag: Renato Bucher, Übersicht über die Teilrevision der Zivilprozessordnung, in: Jusletter 6. April 2020
Am 26. Februar 2020 hat der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf zu einer Teilrevision der Schweizerischen Zivilprozessordnung an das Parlament verabschiedet. Obschon sich die ZPO grundsätzlich bewährt hat, schlägt der Bundesrat unter dem Titel der Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung punktuelle Anpassungen vor, welche in der Praxis grosse Auswirkungen zeitigen dürften. Um die Teilrevision nicht zu gefährden, soll die umstrittene Frage der kollektiven Rechtsdurchsetzung von der Revision abgetrennt und separat behandelt werden. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, welche der Entwurf vorsieht.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einführung
  • 1.1. Hintergrund der Teilrevision «Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung»
  • 1.2. Abtrennung der kollektiven Rechtsdurchsetzung von der Teilrevision
  • 1.3. Übersicht über die Änderungen
  • 2. Zu einzelnen materiellen Änderungen der ZPO im Rahmen der Teilrevision
  • 2.1. Zuständigkeit der Handelsgerichte
  • 2.2. Verzicht auf die Bezifferung von Streitverkündungsklagen
  • 2.3. Streitwertregelung für Verbandsklagen
  • 2.4. Anpassungen im Kostenrecht
  • 2.4.1. Reduzierte Kostenvorschüsse
  • 2.4.2. Rücküberbindung des Inkassorisikos für Gerichtskosten auf den Staat
  • 2.4.3. Solidarische Haftung nur noch bei notwendigen Streitgenossenschaften
  • 2.4.4. Unentgeltliche Rechtspflege auch für vorsorgliche Beweisführung
  • 2.5. Verfahrenssprache Englisch
  • 2.6. Beweisrecht
  • 2.6.1. Keine Mitwirkungspflichten für unternehmensinterne Rechtsdienste
  • 2.6.2. Einvernahmen mittels Videokonferenzen
  • 2.6.3. Privatgutachten als Beweismittel
  • 2.7. Schlichtungsverfahren
  • 2.7.1. Einführung fakultativer Schlichtungsverfahren bei Klagen vor einzigen kantonalen Instanzen bzw. Handelsgerichten
  • 2.7.2. Ausschluss von Schlichtungsverfahren bei verbundenen Klagen
  • 2.7.3. Ordnungsbusse bei Säumnis an der Schlichtungsverhandlung
  • 2.7.4. Entscheidvorschläge bis zu einem Streitwert von CHF 10’000
  • 2.8. Aufschiebung der Vollstreckung von Endentscheiden
  • 2.9. Rechtsmittel
  • 2.9.1. Beschwerdemöglichkeit gegen Abschreibungsentscheide
  • 2.9.2. Unbegründete Rechtsmittelentscheide
  • 2.10. Koordination von Klagen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten
  • 2.11. Schlussbestimmungen
  • 2.11.1. Informationspflichten insbesondere bezüglich Prozessfinanzierung
  • 2.11.2. Statistische Erhebungen
  • 3. Schlussbemerkungen

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