Neues zum Tabaksteuerrecht
Eine Urteilsbesprechung zu BGer 2C_350/2019 vom 29. Januar 2020 und BVGer A-1211/2018 vom 11. März 2019
Ende Januar 2020 erliess das Bundesgericht gleich drei Entscheide (2C_348/2019; 2C_350/2019; 2C_402/2019) zur steuerrechtlichen Qualifikation von «Cannabidiol (CBD)-Hanfblüten». Gegenstand dieser Verfahren bildete das Tabaksteuergesetz (TStG) bzw. die Tabaksteuerverordnung (TStVO) und das Legalitätsprinzip. In diesem Beitrag analysiert und kommentiert die Autorin eines dieser drei Verfahren (2C_350/2019) näher.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitende Bemerkungen
- 1.1. Hintergründe des Verfahrens
- 1.2. Das Tabaksteuergesetz (TStG) und die Tabaksteuerverordnung (TStV)
- 1.3. CBD-Hanfblüten
- 2. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (A-1211/2018 vom 11. März 2019)
- 2.1. Argumente der Beschwerdeführerin und der Vorinstanz
- 2.2. Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts
- 3. Gutheissung der Beschwerde durch das Bundesgericht
- 4. Kommentar zum BGer Entscheid
- 5. Auswirkung des Urteils für bereits rechtsgültig gewordene Steuerverfügungen?
- 6. Rechtspolitische Überlegungen und Ausblick
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