Jusletter

Zum Bestand von Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten

Ihr Schicksal bei der Veräusserung des damit belasteten Grundstücks

  • Autoren/Autorinnen: Stephan Wolf / Yannick Minnig
  • Beitragsart: Jusletter-Jubiläum
  • Rechtsgebiete: Sachenrecht, Obligationenrecht, Notariats- und Anwaltsrecht
  • DOI: 10.38023/02bf9d42-8e38-4bb5-a8f4-08d8338a3901
  • Zitiervorschlag: Stephan Wolf / Yannick Minnig, Zum Bestand von Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten, in: Jusletter 11. Mai 2020
Der Beitrag befasst sich mit dem Schicksal von Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten bei der Veräusserung des damit belasteten Grundstücks. Dabei werden neben den dogmatischen Überlegungen auch die sich jeweils ergebenden praktischen Auswirkungen betrachtet. Aufgrund ihrer Natur als (beschränkte) dingliche Rechte bleiben sowohl Dienstbarkeiten als auch Grundpfandrechte im Falle der Handänderung des belasteten Grundstücks weiterhin bestehen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung und Überblick
  • 2. Dienstbarkeiten
  • 2.1. Bestand der Dienstbarkeit
  • 2.2. Auswirkungen auf den Verkehrswert
  • 2.3. Zur Intensität der Beschränkung
  • 2.4. Insbesondere die Veräusserung des Grundstücks unter Nutzniessungsvorbehalt
  • 2.4.1. Ausgangslage
  • 2.4.2. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung
  • 2.4.3. Abgrenzung
  • 2.4.4. Juristische Konstruktion
  • 2.5. Zwischenergebnis
  • 3. Grundpfandrechte
  • 3.1. Ausgangslage und gesetzliche Regelung
  • 3.2. Grundpfandverschreibung und Schuldbrief als Grundpfandrechte mit zusätzlich persönlicher Haftung des Schuldners
  • 3.3. Eigentumsübertragung ohne Schuldübernahme
  • 3.4. Eigentumsübertragung mit Schuldübernahme
  • 3.5. Zwischenergebnis
  • 4. Schluss

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