Sehr geehrte Leser*innen
Zunächst wünschen wir Ihnen alles Gute und vor allem gute Gesundheit im neuen Jahr 2026. Wir freuen uns sehr, Ihnen diese neue Schwerpunktausgabe von Jusletter mit einer Vielzahl qualitativ hochstehender Beiträge präsentieren zu dürfen.
Auch in dieser Ausgabe nimmt die Krankenversicherung einen zentralen Stellenwert ein. Den Auftakt bildet der Beitrag von Larisa Petrov, Saskia Hiltbrunner und Robin Suter, der sich mit der Kontrolle der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit medizinischer Leistungen nach Art. 56 Abs. 6 KVG befasst und dabei insbesondere die hierfür erforderlichen Instrumente untersucht.
Zwei weitere Beiträge widmen sich der Spitalplanung. Alexandre Bussy analysiert Inhalt und Verfassungsmässigkeit der Motion 25.3017 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats, mit welcher die interkantonale Koordinationspflicht in diesem Bereich gestärkt werden soll. Caroline Bissegger und Julien Theubet untersuchen ihrerseits die Rolle des Zeitfaktors in Planungsprozessen unter dem Blickwinkel des Zugangs zur Gesundheitsversorgung.
Jenseits dieser Fragestellungen befassen sich Mélanie Levy und Fabienne Imhof am Beispiel der thermischen Verhütung mit den Spannungsfeldern zwischen der Sicherheit von Heilmitteln, den reproduktiven Rechten und der Gleichstellung der Geschlechter. Philipp Völlmin geht wiederum der Frage nach, wie die parlamentarische Motion zur Zulassung von Medizinprodukten in der Schweiz, die von aussereuropäischen Zulassungsstellen genehmigt wurden, rechtlich umzusetzen ist.
Schliesslich setzt sich Nicolas Tschumy mit dem Recht der Patientinnen und Patienten auseinander, nicht aufgeklärt zu werden, wobei er insbesondere auf Regelungen im Bereich der genetischen Untersuchungen sowie der biomedizinischen Forschung Bezug nimmt.
Zudem enthält diese Ausgabe die von Brigitte Tag verfasste Rezension des Werks von Professor Szucs zur genetischen Medizin.
In der Freude über die thematische Vielfalt dieser Beiträge und unter besonderer Hervorhebung der starken Präsenz frankophoner Autorinnen und Autoren wünschen wir Ihnen eine anregende und angenehme Lektüre.
Prof. Anne-Sylvie Dupont, Neuenburg und Genf
Mitherausgeberin
PS: Der für den 2. Februar 2026 terminierte Beitrag von Rolf H. Weber und Rainer Baisch zum Thema Zahlungsmittelinstitute und Regulierung von «Swiss Stablecoins» (FINIG-Reihe) wird aus redaktionellen Gründen auf den 9. Februar verschoben.
Abstract
In Lehre und Rechtsprechung ist bislang nicht abschliessend geklärt, welche Instrumente zur WZW-Kontrolle medizinischer Leistungen im KVG einer vertraglichen Regelung bedürfen. Der vorliegende Beitrag ordnet die diesbezüglichen Lehrmeinungen sowie die dazu ergangene Rechtsprechung ein und erarbeitet anhand einer eigenständigen Interpretation von Art. 56 Abs. 6 KVG einen Vorschlag.
Abstract
Die Motion 25.3017 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats, die am 24. September 2025 von der Bundesversammlung angenommen wurde, fordert den Bundesrat auf, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung dahingehend anzupassen, dass die interkantonale Koordinationspflicht bei der Spitalplanung verstärkt wird. Die Spitalplanung sollte künftig gemeinsam von den Kantonen innerhalb von Versorgungsregionen vorgenommen werden. Der vorliegende Artikel befasst sich mit dem Inhalt und der Verfassungsmässigkeit dieser Motion und schlägt Überlegungen zu ihrer Umsetzung vor.
Abstract
Der verfassungsrechtlich garantierte Zugang zur medizinischen Versorgung setzt das Vorhandensein von Spitalstrukturen voraus, die in der Lage sind, den Bedarf der Bevölkerung zu decken. In diesem Zusammenhang obliegt es den öffentlichen Behörden, die anspruchsvolle Aufgabe zu erfüllen, zu bestimmen, welche Spitäler zur Leistungserbringung und Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassen sind. Der vorliegende Beitrag untersucht die Bedeutung des Zeitfaktors in diesen Verfahren der Spitalplanung. (xf)
Abstract
Der Beitrag analysiert den rechtlichen Rahmen für die Entwicklung und das Inverkehrbringen neuer Verhütungsmethoden für Männer im schweizerischen Recht. Am Beispiel der thermischen Verhütung, die als Medizinprodukt qualifiziert wird, werden die Spannungen zwischen Produktsicherheit, reproduktiven Rechten und Geschlechtergleichstellung untersucht. Die Autorinnen zeigen normative Hürden und die Verantwortung der Gesundheitsfachpersonen auf. Sie schlagen Ansätze für eine wirksame rechtliche Anerkennung vor.
Abstract
Um einen drohenden Engpass in der schweizerischen Medizinprodukteversorgung abzuwenden, hat die Bundesversammlung eine Abkehr von ihrer bisherigen, fast ausschliesslich auf EU-Medizinprodukte ausgerichteten Anerkennungspraxis gewagt. So hat das Parlament mit einer Motion den Bundesrat beauftragt, die Gesetzgebung derart anzupassen, dass in der Schweiz auch Medizinprodukte aussereuropäischer Regulierungssysteme zugelassen werden können. Im Fokus steht dabei die unilaterale Anerkennung von Medizinprodukten, welche bereits in den USA eine Zulassung erhalten haben. Dieser Beitrag beleuchtet, wie das Anliegen dieser Motion rechtlich umzusetzen ist.
Abstract
Der Autor befasst sich mit der Möglichkeit für Patientinnen und Patienten, sich gemäss ihrem Recht auf Selbstbestimmung im Rahmen einer medizinischen Behandlung auf die Aufklärung zu verzichten. Nach einer Darstellung der Aufklärungspflicht der Ärztinnen und Ärzte und der freien und aufgeklärten Einwilligung der Patientinnen und Patienten analysiert er die Grundlagen und Konturen eines solchen Verzichts. Im Anschluss untersucht und vertieft er das Recht auf Nichtwissen, wie es im Bereich der genetischen Untersuchungen und der biomedizinischen Forschung garantiert ist. (xf)
Abstract
Das jüngst erschienene umfassende Werk zum Gen-Recht der Schweiz bietet einen vertieften Einblick in die wichtigsten Fragen rund um die medizinische Genetik und die mit dieser verbundenen rechtlichen Regulierung.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht heisst die Revisionsgesuche der amerikanischen Bodenturnerin Jordan Chiles und von USA Gymnastics gegen den Entscheid des Internationalen Sportschiedsgerichts (TAS) vom August 2024 gut. Jordan Chiles wurde beim Frauen-Finale im Bodenturnen an den Olympischen Spielen 2024 in Paris der dritte Platz zuerkannt, nachdem sie während des Wettkampfs die ursprünglich erhaltene Note erfolgreich angefochten hatte. Das in der Folge angerufene TAS entschied, dass ihre Einsprache während des Wettkampfs verspätet erfolgt sei und entzog ihr die Bronzemedaille zu Gunsten von Ana Maria Bărbosu. Das Bundesgericht kommt aufgrund einer nach dem Entscheid des TAS entdeckten audiovisuellen Aufzeichnung zum Schluss, dass dieses neue Beweismittel eine Änderung des angefochtenen Entscheids bewirken könnte. Es weist die Sache deshalb an das TAS zurück, damit dieses die Situation unter Berücksichtigung des neuen Beweismittels überprüft. Auf die Beschwerde und das Revisionsgesuch von Sabrina Maneca-Voinea, die beim Wettkampf den fünften Platz belegte und ebenfalls die Bronzemedaille beanspruchte, tritt das Bundesgericht nicht ein. (Urteile 4A_438/2024, 4A_494/2024, 4A_510/2024, 4A_512/2024 und 4A_594/2024)
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erklärt in einer neuen Aufsichtsmitteilung, wie sie die Risiken bei der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten einschätzt. Die Aufsichtsmitteilung zeigt, welche Regeln für Institute gelten, um kryptobasierte Vermögenswerte sicher aufzubewahren.
Abstract
Richtlinie und Dienstweisung 120–2 haben im gesamten Dokument redaktionelle Anpassungen erfahren. Diese Änderungen sind hauptsächlich auf die Aktualisierung der Anmerkungen des Tares zurückzuführen.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2026 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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