Einstweilen macht Milch keine starken Knochen
Unzulässige Heilanpreisung?
Bis zur Klärung der geltenden Rechtslage durch das Bundesgericht dürfen die Schweizer Milchproduzenten in der Werbung nicht mehr behaupten, ein ausreichender Milchkonsum helfe der Knochenbrüchigkeit im Alter vorzubeugen. Dieses Verbot hat der Präsident der zuständigen II. Öffentlichrechtlichen Abteilung auf Antrag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) für die Dauer des Verfahrens vor Bundesgericht verfügt. Gleichzeitig wird zugesichert, dass das höchste Gericht im Interesse der Konsumenten möglichst rasch darüber befinden werde, ob die umstrittene Werbung mit dem Slogan «Milch macht starke Knochen» rechtlich zulässig ist.
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