Änderungen der eidgenössischen Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen aufgrund neuer US-amerikanischer Vorschriften
Der Bundesrat hat letzte Woche die Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 (SR 672.933.61) geändert. Die neuen Bestimmungen treten auf den 1. Januar 2001 in Kraft. Sie betreffen die Neuregelung der Entlastung von der amerikanischen Quellensteuer für Inhaber amerikanischer Wertpapiere. Im Bereich der Amtshilfe zur Verhütung des Steuerbetrugs in den USA wird das Verfahren gestrafft.
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