Jusletter

Heikle Korrektur einer unvollkommenen Methode

Solothurner Eigenmietwertregelung nicht verfassungswidrig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Vermögens- u. Kapitalsteuer
  • Zitiervorschlag: fel., Heikle Korrektur einer unvollkommenen Methode, in: Jusletter 13. November 2000
Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde von Hauseigentümern abgewiesen, die sich gegen eine neue Verordnungsbestimmung zur Bemessung des Eigenmietwertes im Kanton Solothurn richtete. Die kantonale Regelung soll die Mängel der unvollkommenen Schätzungsmethode eindämmen. Dass dabei ein Spielraum von 30 Prozent verbleibt, betrachtete das Gericht als gerade noch zulässig.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.