Heikle Korrektur einer unvollkommenen Methode
Solothurner Eigenmietwertregelung nicht verfassungswidrig
Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde von Hauseigentümern abgewiesen, die sich gegen eine neue Verordnungsbestimmung zur Bemessung des Eigenmietwertes im Kanton Solothurn richtete. Die kantonale Regelung soll die Mängel der unvollkommenen Schätzungsmethode eindämmen. Dass dabei ein Spielraum von 30 Prozent verbleibt, betrachtete das Gericht als gerade noch zulässig.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare