Wer zu heiss duscht, ist selber schuld
Das Bundesgericht hat die Schadenersatz- und Genugtuungsforderung einer Frau abgewiesen, die sich beim Duschen in einem Bootshafen am Bodensee schwere Verbrennungen zugezogen hatte, die zum Teil bleibende Narben zur Folge haben. Bereits das Bezirksgericht Rorschach und das Kantonsgericht St. Gallen hatten die Klage der Verunfallten abgewiesen, welche vom Betreiber des Hafens die Summe von 17 000 Franken forderte. Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin ist jetzt in Lausanne abgewiesen worden.
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