Rückendeckung für Monique Saudan
Bellasis Strafanzeigen werden nicht an die Hand genommen
Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat es abgelehnt, den Verfahrensweg für das von Dino Bellasi im Zusammenhang mit einem Interview im «Sonntags-Blick» gegen die Eidgenössische Untersuchungsrichterin Monique Saudan angestrengte Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und wegen Ehrverletzung zu öffnen. Die Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung kann mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern angefochten werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare