Jusletter

Späterer Familiennachzug zusammenlebender Eltern

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Späterer Familiennachzug zusammenlebender Eltern, in: Jusletter 27. November 2000
In der Schweiz niedergelassene und hier zusammenlebende Eltern haben grundsätzlich jederzeit das Recht, im Rahmen des Familiennachzugs ein im Ausland lebendes Kind von weniger als achtzehn Jahren nachträglich in die Schweiz kommen zu lassen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts im Falle eines seit über zwanzig Jahren in der Schweiz lebenden Ehepaars hervor, welches seine gut fünfzehnjährige Tochter zu sich holen möchte, die bei ihren nunmehr geschiedenen Grosseltern in Serbien lebte. Das Bundesamt für Ausländerfragen widersetzte sich dem vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bewilligten Familiennachzug, doch ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde aus Bern in Lausanne abgewiesen worden.

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